Rechtliche Fragen rund um Energierecht bzgl. PV-Anlagen
- Verzögerung bei Fertigstellung durch Handwerker oder Solarteure
- Garantiefälle bei unzureichender Modulleistung
- Verzögerungen / Schwierigkeiten bei Fertigmeldung u. Anmeldung bei Netzbetreiber
- fehlende Erklärungen von Handwerkern oder Solarteuren
- verspäteter Zählerwechsel oder Netzanschluss
- keine oder zu geringe Einspeisevergütung
- Sanktionen nach EEG
- intransparente Abrechnungen bei Cloudlösungen / virtuellen Stromlösungen (z.B. SENEC)
- Vertragsentwürfe u. -prüfungen bei Verträgen mit PV-Anlagen z.B. Miet- oder Pachtverträge für PV-Anlagen, Dachnutzungsverträge, Dienstbarkeiten, Verträge mit Direktvermarktern, PPA-Verträge oder Stromlieferverträge
- rechtliche Vertretung vor der Clearingstelle EEG KWKG oder vor Gerichten
Ihr Ansprechpartner für Energierecht bzgl. PV-Anlagen
Ich bin als Rechtsanwalt für Energierecht bzgl. PV-Anlagen und PV-Projekte spezialisiert.
- fundierte Expertise durch jahrelange Erfahrung im Energierecht bzgl. PV-Projekten
- persönliche und individuelle Beratung
- mehr als 25 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt
Ich berate Anlagenbetreiber (Unternehmen und Privatpersonen) bei allen Fragen rund um das Energierecht bzgl. PV-Anlagen – in Frankfurt am Main, in Königstein, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren rechtlichen Fragen
zu Ihrer PV-Anlage und Ihrem PV-Projekt.
Dauer (max.): 1 Stunde - Preis: € 190 zzgl. 19% MwSt. = € 226,10
Aktuelle Themen im Energierecht
Energierecht
Solarspitzengesetz – Änderungen im Erneuerbaren Energien-Gesetz („EEG”)
Während in den Medien über die Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD berichtet wird, möchte ich auf ein Gesetz eingehen, das noch vom letzten Bundestag verabschiedet wurde. Am 31. Jan. 2025 hat der Bundestag vier Gesetzesinitiativen beschlossen
Energierecht
Wichtige Klauseln eines PPA-Vertrags
In Ergänzung zu meinem Blogbeitrag vom Juni möchte ich Ihnen in diesem Beitrag wichtige Klauseln eines PPA-Vertrags (Abkürzung steht für „Power Purchase Agreement”, Stromliefervertrag) vorstellen.
Energierecht
Ab 1. Oktober 2025 verpflichtend für Vermieter:
Zähler für Wärmepumpen
Bisher mussten Stromkosten, die beim Betrieb einer Wärmepumpe anfallen, nicht nach Verbrauch auf die Mieter umgelegt werden. Dies stellte gegenüber der Abrechnung der Heizkosten einer Gas- oder Ölheizung eine Vereinfachung dar, das sogen. „Wärmepumpenprivileg”. Dieses Privileg fällt zum 30. September weg. Nachfolgend stelle ich Ihnen diese Änderung näher vor.