Studie: 6 von 10 Unternehmen setzen Kündigungsbutton nicht oder nicht richtig um
Studie: 6 von 10 Unternehmen setzen Kündigungsbutton nicht oder nicht richtig um
Die Verbraucherzentrale hat im Sommer 2023 branchenübergreifend 3.000 Webseiten überprüft und festgestellt, dass 6 von 10 Unternehmen
den Kündigungsbutton nicht oder nicht richtig umsetzen. Dies, obwohl die neue Regelung bereits seit Juli 2022 gilt.
Ab Juli 2022 müssen alle Unternehmen mit Online-Angeboten wie
Apps
Cloud-Speicher und Cloud-Computing
Software-as-a-Service, gemeinsame Nutzung von Video- und Audioinhalten sowie Textverarbeitung
E-Books
Online-Gaming
Streaming-Diensten
Messenger-Diensten
Soziale Netzwerken
Plattformen (Verkaufs-, Buchungs-, Vergleichs-, Vermittlungs- und Bewertungsplattformen)
ABER auch Angebote von Fitnessstudios und Telekommunikationsanbietern sowie von Verlagen (Zeitschriftenabonnements), die als sogenannte
„Dauerschuldverhältnisse” ausgestaltet sind (also Angeboten, die wie ein Mietverhältnis „ständig weiterlaufen”),
und für die der Kunde (= Verbraucher) bezahlen muss, einen Kündigungsbutton einrichten.
Falls Ihr Unternehmen dies nicht oder nicht richtig umgesetzt hat, können die Verbraucher ihre Verträge jederzeit und ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden.
Seit Juli 2022 haben Verbraucherzentralen zudem damit begonnen, Unternehmen, die dies noch nicht umgesetzt haben, abzumahnen.
Neben unnötigem Ärger und Kosten kommt dadurch die Aufgabe auf Ihre Entwickler und Sie zu, dies schnellstmöglich umzusetzen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, einen Kündigungsbutton rechtssicher einzurichten, und berate Sie zu den Fragen,
die sich Ihnen in diesem Zusammenhang stellen.
Noch ein Tipp, falls Sie eine Abmahnung erhalten: Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung,
die Sie zusammen mit der Abmahnung erhalten! Lassen Sie diese erst rechtlich prüfen! So können Sie Kosten und ggf. weitere Ordnungsgelder vermeiden.