Das Bundeskabinett hat letzte Woche beschlossen, dass Arbeitsverträge künftig rein digital abgeschlossen werden können.
Bisher mussten Arbeitsverträge schriftlich, also in Papierform, vorliegen – ansonsten drohte ein Bußgeld.
Dies auch, wenn der Arbeitnehmer mit der digitalen Form einverstanden war. Nun ist dies auch in Textform, also auch per pdf, E-Mail oder Fax, möglich.
Als Teil des Bürokratieentlastungspakets hatte das Bundesarbeitsministerium zunächst vorgeschlagen, dass ein elektronischer Abschluss
möglich sei, aber nur, falls beide Parteien eine amtlich zertifizierte elektronische Unterschrift leisten. Dieser Vorschlag war auf Kritik
auf Seiten der Arbeitgeber und der FDP gestoßen.
Dies führte nun zu der Lösung mit der Textform, womit – wie gesagt – auch pdfs, E-Mails und Faxe erfasst sind.
Das Bundesarbeitsministerium soll den Änderungspargraphen zum Nachweisgesetz nun überarbeiten. Selbstverständlich muss die geplante
Änderung dann noch im Bundestag verabschiedet werden.