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Neue Gesetze in 2026

(Stand: 18. Dez. 2025)

Lesedauer: 4 Minuten

Zum 1. Januar 2026 gelten zahlreiche neue Gesetze und Gesetzesänderungen. Die wichtigsten neuen Gesetze und Gesetzesänderungen möchte ich Ihnen nachfolgend vorstellen.

Compliance Neue Gesetze in 2026 - Ihr Rechtsanwalt für Compliance

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro.

Mini-/Midijobs

Entsprechend erhöhen sich die Grenzen bei den Mini-/Midijobs auf monatlich 603 Euro und ab 2027 auf monatlich 633 Euro.

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung wird ab 2026 schrittweise verpflichtend eingeführt. Die Kommunen sollen feststellen, wie sie Wärme für ihre Bürger bereitstellen möchten. Ab Mitte 2026 müssen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner die Wärmeplanung umgesetzt haben, kleinere Städte und Gemeinden haben dafür bis spätestens Mitte 2028 Zeit.

Die kommunale Wärmeplanung bedeutet für Hauseigentümer, dass sie Informationen über künftige Anschluss- und Fördermöglichkeiten erhalten. So erhalten Hauseigentümer z.B. Klarheit darüber, ob ihnen bei einer Heizungsmodernisierung auch die Option einer Versorgung mit Fernwärme zur Verfügung steht.

Strom: Netzentgelte sinken, Umlagen steigen leicht

2026 können Unternehmen und Verbraucher mit sinkenden Netzentgelten für Strom rechnen. Diese Gebühren machen rund 30 % des Strompreises aus und werden für den Transport des Stroms über die Netze erhoben. Grundlage der Entlastung ist ein staatlicher Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten, die die Bundesregierung im August 2025 beschlossen hat. Dadurch sinken die Netzentgelte im Durchschnitt um 2,2 ct pro kWh. Je nach Netzgebiet kann es jedoch deutliche Unterschiede geben, bis hin zu einzelnen Erhöhungen.

Ob und wann die niedrigeren Netzentgelte tatsächlich bei Unternehmen und Verbraucher ankommen, hängt von dem jeweiligen Stromanbieter ab.

Ab 2026 steigen die Stromumlagen leicht um 0,35 ct pro kWh (brutto) an.

Gas: Speicherumlage entfällt, Netzentgelte steigen deutlich

Ab 2026 wird auch die Speicherumlage abgeschafft. Sie war in der Energiekrise anlässlich des Ukrainekrieges eingeführt worden und sollte die Versorgungssicherheit in Deutschland durch Befüllen der Gasspeicher gewährleisten.

Gleichzeitig steigen die Netzentgelte für Gas in den einzelnen Netzgebieten. Gasnetzengelte machen rund ein Fünftel des Gaspreises aus und decken die Kosten für den Transport des Gases durch das Gasnetz. Der Anstieg beruht auf mehreren Gründen: Im Hinblick auf die Energiewende dürfen Netzbetreiber seit letztem Jahr die Dauer ihrer Abschreibungen für die Gasnetze verkürzen. Zudem ist der Gasverbrauch insgesamt rückläufig, wodurch sich die Kosten der Netzentgelte erhöhen.

Welche Preise Unternehmen und Verbraucher zahlen, hängt von dem jeweiligen Vertrag mit dem Gasversorger ab.

CO2-Preis steigt

Der CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Ziel ist es, durch die steigenden Preise die Unternehmen und Verbraucher zu motivieren, auf erneuerbare Energien umzusteigen und somit ein Anreiz für die Energiewende zu setzen. 2025 lag der CO2-Preis bei 55 Euro pro Tonne. Ab 2026 wird der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel gehandelt, wobei ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro festgelegt ist.

Für Heizöl bedeutet dies eine mögliche Verteuerung um bis zu 3,2 Cent (brutto) pro Liter. Auch Benzin kann sich bis zu 2,8 Cent (brutto) pro Liter verteuern, ebenso der Diesel mit bis zu 3,2 Cent (brutto) pro Liter.

Widerrufsbutton ab Juni Pflicht

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Vertragsabschlüsse über Webseiten oder Apps anbieten, künftig einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Dieser muss klar erkennbar und mit „Vertrag widerrufen” oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein, damit die Funktion leicht auffindbar ist. Dies gilt ähnlich wie bei dem seit 2022 verpflichtenden Kündigungsbutton.

Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass ein Widerruf genauso unkompliziert möglich ist wie der Vertragsabschluss selbst.

KI-Kennzeichnungspflicht

Ab dem 2. August 2026 treten neue Transparenzpflichten aus der europäischen KI-Verordnung in Kraft. Sie legen verbindliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz fest. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen künftig kennzeichnen, wenn Inhalte wie Texte, Bilder, Audios oder Videos durch KI erstellt wurden. Auch der Einsatz von KI-Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, unterliegt dieser Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.

Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass jederzeit erkennbar ist, wann man mit KI interagiert oder KI-generierte Inhalte nutzt. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, solche Inhalte kritisch einzuordnen, Täuschungen zu vermeiden und bewusste Entscheidungen zu treffen.

Im dem nächsten Beitrag im Januar 2026 werde ich diesen Beitrag aktualisieren und weitere Gesetze und Gesetzesänderungen ergänzen.