Ab dem 1. Juli diesen Jahres müssen Plattformen und Unternehmen mit bestimmten Online-Angeboten einen Kündigungsbutton
einrichten. Jetzt haben Verbraucherzentralen damit begonnen, Unternehmen, dies dies noch nicht umgesetzt haben, abzumahnen.
Ab dem 1. Juli diesen Jahres müssen Plattformen und Unternehmen mit Online-Angeboten wie
Apps
Cloud-Speicher und Cloud-Computing
Software-as-a-Service, gemeinsame Nutzung von Video- und Audioinhalten sowie Textverarbeitung
E-Books
Online-Gaming
Streaming-Diensten
Messenger-Diensten
Soziale Netzwerken
Plattformen (Verkaufs-, Buchungs-, Vergleichs-, Vermittlungs- und Bewertungsplattformen)
die als sogen. „Dauerschuldverhältnisse” ausgestaltet sind (also Angeboten, die wie ein Mietverhältnis „ständig weiterlaufen”),
und für die der Kunde (= Verbraucher) bezahlen muss, einen Kündigungsbutton einrichten.
Jetzt haben Verbraucherzentralen damit begonnen, Unternehmen, dies dies noch nicht umgesetzt haben, abzumahnen.
Neben unnötigem Ärger und Kosten kommt dadurch die Aufgabe auf Ihre Entwickler und Sie zu, dies schnellstmöglich umzusetzen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, einen Kündigungsbutton rechtssicher einzurichten, und berate Sie zu den Fragen, die sich Ihnen in diesem Zusammenhang stellen.
Tipp
Noch ein Tipp, falls Sie eine Abmahnung erhalten: Unterschreiben Sie keine Abmahnung, die Sie zusammen mit der
Unterlassungserklärung erhalten! Lassen Sie diese erst rechtlich prüfen! So können Sie Kosten und ggf. weitere Ordnungsgelder vermeiden.