Urteil Landgericht München: Online-Kündigungen müssen ohne Login möglich sein (Kündigungsbutton)
Urteil Landgericht München: Online-Kündigungen müssen ohne Login möglich sein (Kündigungsbutton)
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Seit Juli 2022 müssen Kündigungen über einen sogen. „Kündigungsbutton” auch online möglich sein.
Dieser muss einfach nutzbar und leicht zugänglich sein. Ende letzten Jahr hat sich das Landgericht München
mit diesem Thema beschäftigt und hat in seinem Urteil die Anforderungen an einen Kündigungsbutton konkretisiert.
Ich stelle Ihnen das Urteil hier vor und ordne es vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelungen für den E-Commerce ein.
Sachverhalt
Sky Deutschland bietet einen Dienst („WOW”) an, über den die Kunden Filme, Serien und Sportübertragungen streamen können.
Sky Deutschland/Wow hatten auf ihrer Webseite zwar einen Kündigungsbutton eingerichtet, aber dieser führte die Kunden jedoch nicht direkt
zu einer Bestätigungsseite. Sie mussten sich vielmehr erst einmalal mittels E-Mailadresse und PIN/Passwort einloggen und konnten erst danach kündigen.
Aus Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen („VZBV”) stellte dies einen Verstoß gegen § 312k Abs. 2 S. 4 BGB dar und sie
mahnte Sky Deutschland/Wow daher ab. Als sich Sky/Wow weigerte, die Unterlassungserklärung abzugeben, klagte der VZBV vor dem
Landgericht München („LG München”).
Entscheidung und deren Begründung
Das LG München gab der Klage statt.
Dabei verwies das LG München in seiner Begründung darauf, dass – wie die gesetzliche Regelung vorgibt – eine Online-Kündigung
„leicht zugänglich&rdquo sein müsse. Dies sei aber nur dann gewährleistet, wenn ohne Login gekündigt werden könne.
Das Gericht leitete dies direkt aus § 312k Abs. 2 S. 4 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB”) her. Dort sei vorgeschrieben,
dass die Kündigungen direkt zu einer Bestätigungsfläche führen müsse, auf der Kunden dann die nötigen Angaben wie Name, Anschrift oder
Geburtsdatum machen können. Wenn Kunden sich erst einloggen müssten, stelle dies einen Verstoß gegen die vorgenannte Regelung dar.
Studie Verbraucherzentrale
Im Sommer 2023 hatten der VZBV und weitere Verbraucherzentralen zudem branchenübergreifend 3.000 Webseiten überprüft und festgestellt,
dass 6 von 10 Unternehmen den Kündigungsbutton nicht oder nicht richtig umsetzen. Dies, obwohl die neue Regelung bereits seit Juli 2022 gilt.
Falls Ihr Unternehmen dies nicht oder nicht richtig umgesetzt hat, können die Verbraucher ihre Verträge jederzeit und ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden.
Die Entscheidung des LG München hat die Anforderungen an eine Online-Kündigung und den Kündigungsbutton konkretisiert. Es ist damit zu rechnen,
dass die Gerichte in den nächsten Monaten weitere Urteile zum Kündigungsbutton und den neuen Regelungen zum E-Commerce fällen und die gesetzlichen
Anforderungen konkretisieren werden.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, einen Kündigungsbutton rechtssicher einzurichten, und berate Sie zu den rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.