Die SENEC GmbH muss Käufer ihres Stromspeichers "Home-Li- Ion-Speicher V2.1 – 10 kWh" entschädigen, nachdem
sie die Speicherkapazität aus Sicherheitsgründen verringert hatte. Das Landgericht Schweinfurt sah einen Verstoß
gegen das Produktsicherheitsgesetz (Urteil vom 1. Dez. 2025, Az.: 13 O 153/25). Kunden können nun einen Ausgleich
dafür verlangen, dass sie einen mangelhaften Stromspeicher (Brandgefahr) erworben haben.
Das Gericht bejahte damit eine direkte Herstellerhaftung der SENEC GmbH und stellte eine Schadensersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3Abs. 1 ProdSG fest.
Die SENEC GmbH hat jedoch angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es bleibt somit abzuwarten, wie die höheren Gerichte entscheiden werden.
Sollten Sie einen Stromspeicher der SENEC GmbH gekauft haben und erwägen, gegen die SENEC GmbH vorzugehen, oder haben Sie sonstige Fragen zu Stromspeichern, unterstütze ich Sie gerne.