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Neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen

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Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm über 110 Mio. € für gemeinwohlorientierte Unternehmen aufgelegt, mit dem Angebote zur deren Beratung und zu deren (Weiter-)Qualifizierung finanziert werden. Diese Mittel müssen über Gründerzentren, Co-Working-Spaces oder Hochschulen beantragt werden.

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Seit dem letzten Mittwoch, den 7. August 2024 können die ersten Gelder aus diesem Förderprogramm beantragt werden. Die erste Antragsfrist endet am 16. Sept. 2024 um 23.59 Uhr.

Eine nächste Antragsrunde wird voraussichtlich im November 2024 stattfinden.

Berechtigt, Mittel aus diesem Förderprogramm zu erhalten, sind Startups und kleine und mittlere Unternehmen („KMU”), also Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von bis zu 50 Millionen € und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen €.

Gefördert werden in den Modulen I („Individual-Modul”) und II („Multiplikator-Modul”) unterschiedliche Maßnahmen.

Diese Mittel sind auch beihilferelevant (Stichwort: De-minimis-Beihilfe). Dies bedeutet, dass innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren die Höhe der Zuwendungen den Betrag von 300.000 € nicht überschreiten dürfen.

Einen guten Überblick über das Förderprogramm, seine Struktur und die geförderten Maßnahmen erhalten Sie im folgenden Fact Sheet:

Fact-Sheet Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen” (Stand: 07. August 2024)

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem folgenden Link:

Neues Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen