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Neue Regeln für digitale Arbeitsverträge noch nicht verabschiedet

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Wie ich in meinem April-Beitrag berichtet habe, hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass Arbeitsverträge künftig rein digital abgeschlossen werden können. Bisher mussten Arbeitsverträge schriftlich, also in Papierform, vorliegen – ansonsten drohte ein Bußgeld. Dies auch, wenn der Arbeitnehmer mit der digitalen Form einverstanden war. Nun soll dies auch in Textform, also auch per pdf, E-Mail oder Fax, möglich sein.

Arbeitrecht Neue Regeln für digitale Arbeitsverträge - Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Die Bundesregierung hatte mit ihrer Ankündigungen den Eindruck vermittelt, dass die Umsetzung sehr schnell erfolge und die Unternehmen dies bald schon so in der Praxis handhaben könnten.

Tatsächlich ist es aber (natürlich) so, dass auch diese Regelungen im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden müssen. Als Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes durchlaufen sie nun das gesamte Gesetzgebungsverfahren.

Aktuell ist der Stand, dass der Bundesrat zwar zu dem Gesetzesentwurf bereits Stellung genommen hat und es am 5. Juni eine Anhörung von Sachverständigen im Bundestag hierzu gab, das Gesetz aber im Bundestag noch nicht beschlossen worden ist.

Hierfür ist auch noch kein fester Termin bestimmt worden, auf jeden Fall wird dieser aber erst nach der Sommerpause stattfinden.

Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens müssen die Arbeitsverträge weiterhin in Schriftform vereinbart werden.

Ich halte Sie hierüber auf dem Laufenden.