News E-Commerce

Newsletter Juni 2021

In der Ausgabe 2/2021 geht es um folgende Themen

Extra-Gebühren für Paypal und Sofortüberweisung zulässig

Interview mit keimgrün - Gewinner Hessischer Gründerpreis 2019

Aktuelles zu Corona

E-Commerce Newsletter Juni 2021 - Ihr Rechtsanwalt für E-Commerce Recht

Liebe Gründerinnen und Gründer, liebe Leserinnen und Leser,

es gibt jetzt endlich einen positiven Ausblick für den Sommer. Ich hoffe sehr, dass uns diese Stimmung weiter und zu einem vernünftigen Umgang mit dieser schwierigen Situation trägt.

Im 2. Newsletter möchte ich Ihnen wieder einige interessante Themen näher bringen

Zunächst geht es um das Thema Paypal und Sofortüberweisung. Die Wettbewerbszentrale möchte erreichen, dass Unternehmer diese Gebühren nicht an Verbraucher weiter belasten können. Sie wendet dazu eine neue gesetzliche Regelung über Kosten für klassische Zahlungsdienstleister wie Banken auf die neuen digitalen Dienstleister an. Der BGH hat dem jetzt einen Riegel vorgeschoben. Ich stelle Ihnen diese Entscheidung vor und ordne sie für Sie ein.

Dann führe ich ein Interview mit keimgrün, einem nachhaltigen Startup aus Mittelhessen. Sie haben 2019 den Hessischen Gründerpreis gewonnen. Christian Zinke, einer der Geschäftsführer und Mit-Gründer, erzählt spannend, wie sie auf die Idee kamen und gibt Tipps an andere Startups und Gründer.

Im 3.Themengebiet stelle ich aktuelle Gesetze und Informationen rund um das Thema „Corona” vor. Zum Abschluss gebe ich einen Ausblick auf den nächsten Newsletter im September.

Alles Gute, einen schönen Sommer und toi toi toi für Ihre Projekte und Aufgaben!

Norman Stegemann
Rechtsanwalt